Satzung
Die wichtigsten Auszüge aus unserer Satzung sind:
§ 2 Mitgliedschaft
2.1 Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag erforderlich.
Mitglied werden kann jeder ab 16 Jahren, Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung
eines Erziehungsberechtigten, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 3 Beiträge
3.1 Das DeunJu erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge. Die Höhe des Beitrages beträgt monatlich 5 €,
Minderjährige zahlen einen einmaligen Betrag von 10 €, dieses gilt bis zur Volljährigkeit, eine Änderung kann die Mitgliederversammlung beschließen.
§ 7 Wahlen
7.1 Kandidaten für Vorstände und zur Kommunalwahl haben Vorrang zur Wahl, wenn sie am Tag ihrer
Wahl folgende Kriterien erfüllen:
1. Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 25 Jahre.
2. Parteilos.
3. Die paritätische Besetzung ist anzuwenden.
Erst danach können andere Mitglieder gewählt werden.